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   OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19   

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https://dejure.org/2020,81927
OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19 (https://dejure.org/2020,81927)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.03.2020 - 10 U 310/19 (https://dejure.org/2020,81927)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. März 2020 - 10 U 310/19 (https://dejure.org/2020,81927)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW

    § 16 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 VOB/B
    VOB/B

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 6 Abs 6 VOB/B, § 16 Abs 3 Nr 1 S 1 VOB/B
    VOB-Vertrag: Fälligkeit der Schlussrechnung; Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzanspruch des Auftragnehmers wegen Bauablaufbehinderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Restlicher Werklohn und Schadensersatz wegen Baubehinderung und Bauunterbrechung Fehlende Prüffähigkeit einer Schlussrechnung Verspätete Rüge der fehlenden Prüffähigkeit Unschlüssige Nachträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine bauablaufbezogene Darstellung: Kein Schadensersatz wegen Behinderungen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine bauablaufbezogene Darstellung: Kein Schadensersatz wegen Behinderungen! (IBR 2022, 615)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00

    Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Es muss eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen erfolgen, wobei Ausgleichsmaßnahmen, wie z.B. das Vorziehen anderer Arbeiten, zu berücksichtigen sind und hierzu ebenfalls Vortrag zu halten ist (BGH, Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 224/00; BauR 2002, 1249).

    Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, so geht dies zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 141/03; Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 224/00; Kniffka/Koeble, a.a.O., 8. Teil Rn. 60).

  • BGH, 22.04.2010 - VII ZR 48/07

    Architektenvertrag: Fälligkeit des Architektenhonorars auf der Grundlage einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Die bloße, pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüffähig oder nicht nachvollziehbar, genügt nicht, vielmehr müssen die Einwendungen, da sie den Auftragnehmer in die Lage versetzen sollen, die fehlenden Anforderungen nachzuholen, die Teile der Rechnung und die Gründe konkret bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel fehlender Prüffähigkeit führen (BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118; BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07, BauR 2010, 1249).

    Die Rüge muss darüber hinaus erkennen lassen, dass der Besteller wegen der beanstandeten fehlenden Prüfbarkeit nicht gewillt oder nicht in der Lage ist, in eine inhaltliche Prüfung der Rechnungspositionen überhaupt einzusteigen (BGH, Urteil vom 22.04.2010, a.a.O., Rn. 18 juris).

  • BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    In die Schlussrechnung ist die gesamte Vergütung einschließlich der vergütungsgleichen Ansprüche einzustellen (BGHZ 182, 158, juris Rn. 45).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03

    Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Ist der Auftraggeber hierzu nicht in der Lage, so geht dies zu seinen Lasten (BGH, Urteil vom 24.02.2005 - VII ZR 141/03; Urteil vom 21.03.2002 - VII ZR 224/00; Kniffka/Koeble, a.a.O., 8. Teil Rn. 60).
  • BGH, 04.07.1996 - VII ZR 227/93

    Abrechnung eines Pauschalpreisvertrages nach außerordentlicher Kündigung durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Falls ein Werkunternehmer zur Bildung des Angebotspreises vor Vertragsabschluss oder Angebotseinreichung zunächst keine bzw. nur eine unzureichende oder überschlägige Urkalkulation angefertigt hat, muss der Unternehmer, um den Anforderungen der hier vertraglich vorgeschriebenen vorkalkulatorischen Preisfortschreibung bei der Bildung der Nachtragspreise im Prozess genügen zu können, im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaus zu bewerten sind (BGH, Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93; BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 91/98; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB Teile A und B, 10. Aufl. 2003, Teil B § 14 Rn. 45; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 9.
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 91/98

    Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Falls ein Werkunternehmer zur Bildung des Angebotspreises vor Vertragsabschluss oder Angebotseinreichung zunächst keine bzw. nur eine unzureichende oder überschlägige Urkalkulation angefertigt hat, muss der Unternehmer, um den Anforderungen der hier vertraglich vorgeschriebenen vorkalkulatorischen Preisfortschreibung bei der Bildung der Nachtragspreise im Prozess genügen zu können, im Nachhinein im Einzelnen darlegen, wie die erbrachten Leistungen unter Beibehaltung des Vertragspreisniveaus zu bewerten sind (BGH, Urteil vom 04.07.1996 - VII ZR 227/93; BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 91/98; Heiermann/Riedl/Rusam, Handkommentar zur VOB Teile A und B, 10. Aufl. 2003, Teil B § 14 Rn. 45; Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 4. Auflage 2014, 9.
  • BGH, 08.08.2019 - VII ZR 34/18

    Bauvertrag: Anpassung des Einheitspreises bei Mengenmehrungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Danach ist nicht maßgeblich, wie nach der neuen Rechtsprechung des BGH (BGH, Urteil vom 08.08.2019 - VII ZR 34/18) die Nachtragsvergütung nach § 2 Abs. 5 oder Abs. 6 VOB/B zu ermitteln ist, weil hier die Parteien eine vertragliche Abrede getroffen haben, wonach die Urkalkulation des Auftragnehmers maßgeblich ist.
  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Demnach ist im Hinblick auf die Anforderungen aus § 14 Abs. 1 VOB/B die geltend gemachte Forderung so weit aufgeschlüsselt darzulegen, dass der konkrete Auftraggeber in seiner individuellen Lage im Stande ist, die Rechnung in der gebotenen Weise zu überprüfen (BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 399/97, Rn. 9 juris), was allerdings jenseits der Prüfung, ob der Vortrag überhaupt eine Anspruchsgrundlage erfüllt, hinsichtlich der Höhe der angesetzten Vergütung nur insoweit gerichtlich überprüft wird, als im Vortrag der Gegenseite ein Bestreiten erfolgt.
  • BGH, 27.11.2003 - VII ZR 288/02

    Voraussetzungen der Prüffähigkeit der Rechnung des Architekten oder Ingenieurs;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Die bloße, pauschal gehaltene Rüge, die Rechnung sei nicht prüffähig oder nicht nachvollziehbar, genügt nicht, vielmehr müssen die Einwendungen, da sie den Auftragnehmer in die Lage versetzen sollen, die fehlenden Anforderungen nachzuholen, die Teile der Rechnung und die Gründe konkret bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zu dem Mangel fehlender Prüffähigkeit führen (BGH, Urteil vom 27.11.2003 - VII ZR 288/02, BGHZ 157, 118; BGH, Urteil vom 22.04.2010 - VII ZR 48/07, BauR 2010, 1249).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 170/98

    Einbeziehung der VOB/B; konkludente Abnahme durch Ingebrauchnahme

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
    Die ausdrückliche und unmissverständliche Erklärung beinhaltet gleichzeitig den konkludent mit erklärten Verzicht auf die Durchführung der vertraglich vorgesehenen förmlichen Abnahme (Werner/Pastor-Werner, Der Bauprozess, 16. Auflage 2018, Rn. 1820; Ingenstau/Korbion-Oppler, VOB-Kommentar, 20. Aufl. 2017, § 12 Abs. 4 VOB/B Rn. 5; BGH, Urteil vom 18.02.2003 - X ZR 245/00; BGH, Urteil vom 10.06.1999 - VII ZR 170/98).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZR 245/00

    Abnahme von EDV-Systemlösungen

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